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Jutta Ploennes-Charl

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Fragen zum Verkehrsstrafrecht

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Verkehrsstrafrecht

Hier möchte ich Antworten auf einige Fragen geben, die mir immer wieder gestellt werden.

Im Bereich Verkehrsstrafrecht wenden sich, häufiger als man denkt, Mandanten an mich, die sich, fast immer unbewusst, einer Unfallflucht schuldig gemacht haben.

  • Was tun wenn der Unfallbeteiligte nicht vor Ort oder nicht aufzufinden ist ?

  • Zunächst gilt,als Unfallbeteiligter muss man 15-30 Minuten warten, wenn der Geschädigte nicht sofort ermittelt werden kann. Nach Ablauf dieser Zeit muss  man unbedingt die Polizei benachrichtigen. Dabei reicht es auch aus, wenn man zur nächsten Polizeiwache fährt und sich dort meldet. Das muss aber umgehend geschehen und nicht erst Stunden später. Ansonsten macht man sich der Unfallflucht strafbar, mit nicht nur strafrechtlichen Folgen, das wird häufig übersehen.

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine MPU anordnen, da jemand der Unfallflucht begeht, durchaus charakterliche Mängel aufweist. Außerdem drohen 7 Punkte in Flensburg.

    Daneben ist aber auch auf zivilrechtliche Folgen hinzuweisen. Eine Unfallflucht stellt eine Obliegenheitsverletzung in der KFZ Haftpflichtversicherung dar, die einen Verlust der Versicherungsleistung zur Folge hat. Die Versicherung zahlt zwar zunächst die Schäden, nimmt aber Regress bis zu 5000,00 €. Auch der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann entfallen.

    Gerade im Hinblick auf diese weitreichende Folgen ist eine schnelle und vernünftige Verteidigung durch einen Anwalt enorm wichtig und lohnt sich immer. Darum zögern Sie nicht, schnell Kontakt aufzunehmen.

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