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Jutta Ploennes-Charl

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Fragen zum Allgemeinem Zivilrecht

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Allgemeines Zivilrech

Hier möchte ich Antworten auf einige Fragen geben, die mir immer wieder gestellt werden.

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts sind es häufig die Probleme nach dem Kauf, die juristische Hilfe erforderlich machen.

  • Wie ist die Haftung bei Mängel eines Gebrauchtwagenkauf ?

  • Entscheidend dafür, wie diese Haftung sich gestaltet, ist die Rolle der Beteiligten. Sind beide Vertragspartner Unternehmer oder Privatpersonen, gilt für diesen Vertrag das allgemeine normale Zivilrecht, während beim Kauf einer Privatperson vom Unternehmer dieser Kauf als Verbrauchsgüterkauf gilt. Das hat entscheidende rechtliche Konsequenzen. 

    Bei Verkäufen unter Privatpersonen ist ein Haftungsausschluss möglich, hier sei auf den Standardsatz, „der PKW wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft“ hingewiesen. In diesem Fall haftet der Verkäufer nur bei nachweisbarer Arglist oder einer freiwillig ausgesprochenen Garantie. Vorsicht: Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich grundlegend. Gewährleistung meint eine Haftung für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, Garantie meint eine zusätzliche freiwillige Haftung des Verkäufers für alle Mängel.

  • Wie ist die Haftung bei Mängel von Verbrauchsgüteren ?

  • Der Verkäufer muss hier mindestens ein Jahr für die Mängel haften, die beim Kauf vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten nach Kauf wird dabei beim Auftreten eines Mangels vom Gesetz vermutet, dass der Mangel beim Kauf vorlag, der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer dann beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.

    Bei Vorlage eines Mangels hat der Käufer mehrere Möglichkeiten: Er kann wahlweise Nachbesserung oder Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag  zurücktreten.  Je nach Falllage muss dem Verkäufer aber zunächst das Recht zur Nachbesserung zugestanden werden, in diesen Fällen kann der Käufer nicht sofort zurücktreten.

    Oft stellt sich auch die Frage, ob hier ein Mangel vorliegt oder nur normaler Verschleiß . Diese Frage hat grundlegende Bedeutung, da sich Verkäufer gerne darauf  berufen, dass  der Mangel nur auf die normale Abnutzung zurück zu führen ist.

    Auch hier gilt: Ein früh eingeholter anwaltlicher Rat kann Kosten und Nerven sparen und Sie laufen nicht Gefahr, Ihre Verbraucherrechte zu verlieren.

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