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Jutta Ploennes-Charl

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Arbeitsrechtsfragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Hier möchte ich Antworten auf einige Fragen geben, die mir immer wieder gestellt werden.

Im arbeitsrechtlichen Bereich haben die Fragen, die bei einer Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auftauchen, natürlich eine ganz zentrale Bedeutung, da dadurch die Existenz, auch oft der gesamten Familie, betroffen ist.

  • Was tue ich, wenn ich die Kündigung des Arbeitgebers erhalten habe?

  • Die Kündigung bedarf der Schriftform, eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung muss auch wirksam zugegangen sein, entweder durch Post oder auch durch persönliche Übergabe.

    Die Kündigung, selbst wenn sie unwirksam sein sollte, beendet das Arbeitsverhältnis, wenn die Unwirksamkeit nicht durch ein Arbeitsgericht festgestellt wird. Es reicht daher nicht, den Arbeitgeber auf eine unwirksame Kündigung hinzuweisen, sie muss gerichtlich festgestellt werden. Hierbei ist aber ganz entscheidend die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, innerhalb derer die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Diese Frist ist ganz entscheidend, da nur dadurch Ansprüche gewahrt werden. Der Gang zum Anwalt sollte daher sofort nach Erhalt der Kündigung erfolgen, um diese Frist nicht zu versäumen.

    Genauso wichtig ist aber, sich umgehend bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden, da ansonsten der Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährdet ist. Eine Sperrfrist wird allerdings bei rechtzeitiger Meldung nur verhängt, wenn der Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes verschuldet hat, dies wird bei fristlosen Kündigungen häufig unterstellt.  Hier kann aber mit anwaltlicher Hilfe die Verhängung der Sperrfrist oft verhindert oder wieder aufgehoben werden.

    Trotz oft anderslautender Aussagen besteht nicht zwangsläufig und auf gesetzlicher Basis ein Anspruch auf Abfindung. Dieser besteht auch bei länger andauernden Arbeitsverhältnissen nur in Ausnahmefällen. Gleichwohl ist es oft möglich, im Verhandlungswege eine Möglichkeit auf Zahlung einer Abfindung zu finden, da dies auch für den Arbeitgeber meistens die günstigste Möglichkeit darstellt. Hier ist anwaltliche Hilfe und Verhandlungsgeschick gefragt.

    Oft scheut sich der gekündigte Arbeitnehmer, während der Kündigungsfrist oder während des arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine neue Stelle anzunehmen. Diese Sorge ist unbegründet. Bei Verlust des Arbeitsplatzes ist ein übergangsloser Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen garantiert, bei gewonnenem Verfahren haben Sie ein Wahlrecht zwischen  neuem und altem Arbeitsplatz

    Oft bietet sich je nach Lage auch ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Hier sollte man sich jedoch nicht vorschnell zu einer Unterschrift verleiten lassen, sondern den Vertrag erst anwaltlich prüfen lassen.

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