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Jutta Ploennes-Charl

Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht

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Familienrechtsfragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Familienrecht

Hier möchte ich Antworten auf einige Fragen geben, die mir immer wieder gestellt werden.

Insgesamt sind im Rahmen einer Trennung oder Scheidung viele Fragen zu bedenken, die meist existentielle Bedeutung haben und bei denen sich Fehler oft erst später auswirken, aber dann nicht mehr zu korrigieren sind. Dies gilt beispielsweise für Unterhaltsansprüche, die nur für die Zukunft aber nicht rückwirkend geltend gemacht werden können.

Ein Anwalt kann Sie hier beraten und dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche und Rechte auch wahrnehmen. Oft kann ein Anwalt auch vermittelnd wirken, wenn die Kommunikation zwischen den Ehepartnern nicht mehr möglich ist. Ich stehe Ihnen gerne hilfreich zur Seite.

  • Was tun bei trennung und Scheidung?

  • Eine Trennung ist eine für beide Partner emotional sehr belastende Situation, die nicht zur allgemeinen Lebensplanung passt und einen vollkommen unvorbereitet vor viele Fragen stellt.

    Wichtig ist zunächst die Trennungszeit. Das Datum dieser Trennung von Tisch und Bett ist sehr bedeutend für eine spätere Scheidung, da der Gesetzgeber grundsätzlich eine Scheidung erst nach einem Jahr Trennung vorsieht. Eine solche Trennung kann auch innerhalb der Wohnung erfolgen. Diese Möglichkeit ist für viele Paare oft die einzige Lösung, da es Ihnen nicht möglich ist, während der Trennung zwei getrennte Wohnungen zu finanzieren. Bei dem getrennten Wohnen innerhalb der gleichen Wohnung oder des gleichen Hauses sind allerdings einige Regeln zu beachten. Eine juristische Beratung ist hier sinnvoll.

  • Was ist mit dem Unterhalt?

  • Während der Trennungszeit steht dem Ehegatten, der aus eigenen Mitteln nicht seinen Lebensunterhalt finanzieren kann, der sogenannte Trennungsunterhalt zu. Die Höhe hängt sehr von den individuellen finanziellen Verhältnissen ab.

    Nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann die Scheidung beantragt werden.

    Auch hier besteht möglicherweise ein Unterhaltsanspruch eines Partners gegenüber dem anderen. An diesen sind jedoch strengere Voraussetzungen geknüpft, ein Anspruch ist nur in bestimmten Fällen gegeben, so wenn Kinder zu erziehen sind, Alter oder Krankheit vorliegen, eine Ausbildung absolviert wird oder sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen. Die Höhe des Unterhalts ist dabei sehr individuell und hängt entscheidend von der Einkommens und Vermögenslage beider Ehepartner ab.

    Beide Ehepartner schulden allerdings den gemeinsamen Kindern unabhängig von Trennung und Scheidung Unterhalt, derjenige, der das Kind versorgt, leistet sogenannten Naturalunterhalt, der andere muss seinen Anteil in einem Zahlbetrag leisten.

  • Wie sieht es mit Zugewinn, also der Ausgleich des Vermögens bei Beendigung der Ehe aus?

  • Hierzu werden Anfangs und Endvermögen beider Ehepartner verglichen und der Ausgleich wird anhand eines sehr komplizierten Berechnungsverfahrens ermittelt.

    Letztendlich ist mit einer Scheidung auch der Versorgungsausgleich verbunden, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Versorgung wegen Alters oder Berufsunfähigkeit.  Dieses Verfahren ist äußerst kompliziert und für den Laien nicht nachzuvollziehen.

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